Es gibt drei große Hürden, die überwunden werden müssen, damit automatisierte Fahrzeuge auf den Markt kommen und fahren können. Dies sind technologische, regulatorische und gesellschaftliche Faktoren.
Auf der technologischen Seite hat die zuverlässige Funktion aller miteinander kommunizierenden Systeme oberste Priorität: Videokameras, Radar- und Lidarsensoren sowie das GPS-System müssen wie in einem Flugzeug durch eine redundante Struktur gegen Totalausfall geschützt sein. Außerdem sind die Sensoren noch nicht in der Lage, bei jedem Wetter und in Gefahrensituationen zu funktionieren. Die digitale Vernetzung macht Roboterautos zudem genauso anfällig für Hackerangriffe wie PCs, und ein kleiner Softwarefehler kann eine ganze Reihe von Unfällen verursachen. Was die Algorithmen des maschinellen Lernens betrifft, so gibt es bis heute keine allgemein akzeptierten Lösungen, die ihre Sicherheit gewährleisten. Die Entwicklung von Spitzenforschung und -entwicklung ist daher von immenser Bedeutung.
Was die gesellschaftlichen Barrieren angeht, so gibt es einen gewissen Teil der Bevölkerung, der autonomes Fahren immer noch fürchtet. Einer der Hauptgründe dafür sind die jüngsten tödlichen Unfälle in der USA, in die autonome Fahrzeuge verwickelt waren. Außerdem haben autonome Fahrzeuge keinen Spielraum für Fehler, da Unfälle angesichts der ethischen Gefahren, die von Maschinen ausgehen, die Menschen schäden könnten, zu sehr mediatisiert werden.
Schließlich sind die rechtlichen Fragen komplex, da sie von vielen Faktoren abhängen, wie z. B. dem Land, in dem sich der Unfall ereignet hat, dem Automatisierungsgrad, dem Eigentümer des Fahrzeugs, den externen Faktoren des Unfalls und der Ursache des Fehlers (hat der Fahrer oder das System den Unfall verursacht?). Der derzeitige Rechtsrahmen erlaubt es teilautomatisierten Systemen, auf öffentlichen Straßen zu verkehren (L2*). Im Falle eines Unfalls, den der Fahrer des Fahrzeugs verschuldet hat, haftet häufig der Fahrzeughalter. Wenn die Fahrzeuge jedoch vollständig autonom werden (L5*), kann sich die Haftung auf die Fahrzeughersteller oder Technologieanbieter verlagern, wenn der Unfall auf ein Systemversagen zurückzuführen ist. Die rechtlichen Auswirkungen für L3*- und L4*-Fahrzeuge, bei denen Fahrer oder Teleoperatoren das automatisierte Fahrzeug übernehmen können, wenn es sich in einer Gefahrensituation befindet, sind noch unklar. In der Schweiz wird demnächst eine neue Rechtsverordnung zu den L3*- und L4*-Themen veröffentlicht.
*Stufen des automatisierten Fahrens, von 0 bis 5, wobei 5 für vollständig autonome Fahrzeuge gilt, die keine Lenkräder im Fahrzeug benötigen. Weitere Informationen zu den Automatisierungsstufen hier.