Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Verordnung über das automatisierte Fahren auf den 1. März 2025 den Schritt in die Zukunft der Mobilität getan.
Diese Verordnung ist die nächste Phase nach der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG ) im Frühjahr 2023, mit der die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren geschaffen wurden. Mit diesem klar definierten Rechtsrahmen ist die Schweiz gut positioniert, um eine führende Rolle in der autonomen Mobilität zu übernehmen.
Wichtige Anwendungen, die durch die Verordnung ermöglicht werden
In der Verordnung werden drei Hauptanwendungsfälle für automatisierte Fahrsysteme vorgestellt:
1. Automatisierte Fahrsysteme auf der Autobahn
Fahrer von automatisierten Fahrzeugen können auf Autobahnen Autopilot-Systeme aktivieren, die es ihnen ermöglichen, die Lenkradsteuerung loszulassen und die Straße nicht mehr ständig zu überwachen. Der Fahrer muss jedoch bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, wenn er vom System dazu aufgefordert wird. Diese Funktion erhöht den Komfort und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit.
2. Fahrerlose Fahrzeuge für den Güterverkehr und öffentliche Verkehrsmittel
Die fahrerlosen Fahrzeuge werden auf den von den kantonalen Behörden festgelegten Strecken zugelassen. Diese Fahrzeuge werden von den Betreibern von zentralen Kontrollstationen aus fernüberwacht. Diese Innovation ist besonders vielversprechend für:
- Güterverkehr, Rationalisierung der Logistik.
- Öffentlicher Verkehr auf der "letzten Meile", Überbrückung von Lücken in der Anbindung.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Richtlinien für die Bewertung der Strecken erstellen und eine Begleitgruppe einsetzen, die die Kantone bei ihren Entscheidungen unterstützt.
3. Automatisierte Parksysteme
Automatisiertes Parken ohne Anwesenheit des Fahrers wird künftig in ausgewiesenen Parkhäusern erlaubt sein. Die kantonalen und kommunalen Behörden werden auf der Grundlage der OFROU-Anweisungen geeignete Parkplätze ausweisen. Dieses System verspricht, Parkstaus zu verringern und die städtische Effizienz zu steigern.
Gewährleistung von Sicherheit und Konformität
Alle automatisierten Fahrzeuge müssen strenge Test- und Zertifizierungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf Schweizer Straßen zugelassen werden. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Systeme die Verkehrssicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs während des Betriebs gewährleisten können. Die Fahrzeugzulassungen werden von den kantonalen Behörden verwaltet, um die hohen Sicherheitsstandards der Schweiz zu stärken.
Was bedeutet das für die Zukunft der Mobilität in der Schweiz?
Die Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein für die autonome Mobilität in der Schweiz. Durch die Ermöglichung neuer Anwendungen wie fahrerloser Transport und automatisiertes Parken werden wichtige Herausforderungen in der städtischen Logistik, dem öffentlichen Verkehr und der Verkehrssicherheit angegangen. Darüber hinaus öffnet dieses Gesetz Türen für Innovationen und bietet Unternehmen und Technologieentwicklern die Möglichkeit, zu einem sichereren und effizienteren Verkehrsökosystem beizutragen.
SAAMDie Rolle der EU bei der Einführung der autonomen Mobilität
Als Schweizerischer Verband für autonome Mobilität (SAAM) sind wir begeistert von den Möglichkeiten, die diese Verordnung bietet. Wir setzen uns dafür ein, die Entwicklung, den Einsatz und die öffentliche Akzeptanz autonomer Technologien durch Aufklärung, Lobbyarbeit und Zusammenarbeit mit den Akteuren des gesamten Mobilitätssektors zu unterstützen.
Indem wir diese Fortschritte nutzen, wollen wir eine nachhaltige und integrative Zukunft für den Schweizer Verkehr fördern.