Automatisierte Mobilität in der Schweiz gesetzlich neu geregelt  

In der Frühjahrssession 2023 stimmte das Parlament den Änderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zu. Die Änderungen wurden im Nationalrat mit 163 zu 9 Stimmen (25 Enthaltungen) und im Ständerat mit 39 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen...

Geschrieben von

Raphaël Sauvain

Veröffentlicht am

BlogPolitik und Gesetze

In der Frühlingssession 2023 hat sich das Parlament für Änderungen im Schweizerischen Stras-senverkehrsgesetz (SVG) ausgesprochen. Mit 163 zu 9 Stimmen (25 Enthaltungen) im National-rat und 39 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) im Ständerat wurden die Gesetzesänderungen akzeptiert.

Damit sind im SVG nun die Rahmenbedingungen für den Einsatz von automatisierten Fahrzeu-gen geschaffen. Die entsprechenden Bestimmungen waren im Parlament kaum umstritten, denn die automatisierte Mobilität verspricht mehr Verkehrssicherheit, verbesserte Verkehrsflüsse, weniger Umweltbelastung und eine erleichterte Mobilität für ältere Menschen. Sie eröffnet zu-dem den Transportunternehmen und der Wirtschaft innovativen Handlungsspielraum. Mittel- bis langfristig wird die automatisierte Mobilität auch zu mehr Effizienz im Verkehrssystem führen.  

Der Handlungsspielraum wird grösser

Dank der neuen Gesetzgebung kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg Fahrzeugführer teilweise von ihren Pflichten entlasten und führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungs-system auf definierten Strecken und unter der Aufsicht eines Operators verkehren lassen.

Bisher waren automatisierte Fahrzeuge nur in Pilotversuchen und mit einer Sicherheitsperson an Bord des Fahrzeugs erlaubt, selbst wenn die angewendete Technologie eine automatisierte Fahrweise ermöglicht hätte. Diese Einschränkung entfällt nun, so dass führerlose Fahrzeuge in einem festgelegten Betriebsbereich ohne Sicherheitsfahrer im Fahrzeug zulässig sind, wenn ein Operator das Fahrzeug auf Distanz beaufsichtigt und im Notfall intervenieren kann.

In Zukunft,
das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird ebenfalls finanzielle Unterstützung leisten können
für Pilotversuche mit automatisierten Fahrzeugen. Dies kann den Einsatz von automatisierten
Fahrzeuge in der Schweiz und beschleunigen die Umsetzung innovativer
Verkehrsmodelle. ASTRA hat bereits verschiedene Pilotprojekte genehmigt, deren
Die Ergebnisse wurden als bedeutend für die Schweiz eingestuft. Die neue Gesetzgebung wird
die Innovation in der Schweiz weiter vorantreiben und den Weg für neue Geschäftsmodelle ebnen
mit automatisierter Mobilität.

Bedeutung für SAAM und seine Mitglieder

SAAM hat wesentlich dazu beigetragen, die Politik von den Vorteilen der automatisierten Mobi-lität zu überzeugen. So erklärte Hans Wicki, FDP Ständerat und Präsident von SAAM unlängst an der FDP-Delegiertenversammlung :

"Das Wichtigste ist, dass wir die Rahmenbedingungen anpassen. Dafür setze nicht nur ich mich ein, sondern die gesamte FDP. Außerdem geht es darum, Konzepte und Projekte zu unterstützen und finanzieren zu können."

Mit der aktuellen Gesetzesänderung sind die Weichen seit dem 17. März 2023 richtig gestellt.

Das Pilotieren von Fahrzeugen mit neuen Technologien ist entscheidend für die Skalierung der automatisierten Mobilität in der Schweiz. Eines der grössten Forschungsprojekte in diesem Zu-sammenhang ist das europäische Projekt ULTIMO, welches an drei Standorten in Europa je bis zu 15 Fahrzeuge testet. Ziel ist es, ohne Sicherheits-fahrer an Bord im vollautomatisierten Modus (SAE Level 4) innovative und nutzerorientierte Fahrgastdienste bereit zu stellen. 

SAAM unterstützt die Mission von ULTIMO zur Entwicklung groß angelegter, nutzerorientierter und nachhaltiger öffentlicher Verkehrsdienste durch automatisierte Fahrzeuge, indem wir die Bemühungen unserer drei am Projekt beteiligten Mitglieder Siemens, TPG (Transports Publics Genevois) und Université de Genève koordinieren. https://youtu.be/HFHp8tpwP_c

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