Automatisierte Mobilität in der Schweiz gesetzlich neu geregelt  

In der Frühlingssession 2023 hat sich das Parlament für Änderungen im Schweizerischen Stras-senverkehrsgesetz (SVG) ausgesprochen. Mit 163 zu 9 Stimmen (25 Enthaltungen) im National-rat und 39 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) im Ständerat wurden die Gesetzesänderungen akzeptiert.

Damit sind im SVG nun die Rahmenbedingungen für den Einsatz von automatisierten Fahrzeu-gen geschaffen. Die entsprechenden Bestimmungen waren im Parlament kaum umstritten, denn die automatisierte Mobilität verspricht mehr Verkehrssicherheit, verbesserte Verkehrsflüsse, weniger Umweltbelastung und eine erleichterte Mobilität für ältere Menschen. Sie eröffnet zu-dem den Transportunternehmen und der Wirtschaft innovativen Handlungsspielraum. Mittel- bis langfristig wird die automatisierte Mobilität auch zu mehr Effizienz im Verkehrssystem führen.  

Der Handlungsspielraum wird grösser

Dank der neuen Gesetzgebung kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg Fahrzeugführer teilweise von ihren Pflichten entlasten und führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungs-system auf definierten Strecken und unter der Aufsicht eines Operators verkehren lassen.

Bisher waren automatisierte Fahrzeuge nur in Pilotversuchen und mit einer Sicherheitsperson an Bord des Fahrzeugs erlaubt, selbst wenn die angewendete Technologie eine automatisierte Fahrweise ermöglicht hätte. Diese Einschränkung entfällt nun, so dass führerlose Fahrzeuge in einem festgelegten Betriebsbereich ohne Sicherheitsfahrer im Fahrzeug zulässig sind, wenn ein Operator das Fahrzeug auf Distanz beaufsichtigt und im Notfall intervenieren kann.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat künftig auch die Möglichkeit, Pilotversuche mit au-tomatisierten Fahrzeugen finanziell zu unterstützen. Dadurch kann der Einsatz von automati-sierten Fahrzeugen in der Schweiz gefördert und die Umsetzung innovativer Transportmodelle beschleunigt werden. Das ASTRA hat bereits heute diverse Pilotprojekte bewilligt, deren Er-kenntnisse für die Schweiz als bedeutend erachtet wurden. Die neue Gesetzgebung wird die In-novation in der Schweiz weiter vorantreiben und den Weg für neue Business Cases mit automa-tisierter Mobilität ebnen.

Bedeutung für SAAM und seine Mitglieder

SAAM hat wesentlich dazu beigetragen, die Politik von den Vorteilen der automatisierten Mobi-lität zu überzeugen. So erklärte Hans Wicki, FDP Ständerat und Präsident von SAAM unlängst an der FDP-Delegiertenversammlung :

"Das Wichtigste ist, dass man die Rahmenbedingungen anpasst. Dafür setze nicht nur ich mich ein, sondern die ganze FDP. Zudem geht es darum, dass man Konzepte und Projekte unterstützt und sie finanzieren kann."

Mit der aktuellen Gesetzesänderung sind die Weichen seit dem 17. März 2023 richtig gestellt.

Das Pilotieren von Fahrzeugen mit neuen Technologien ist entscheidend für die Skalierung der automatisierten Mobilität in der Schweiz. Eines der grössten Forschungsprojekte in diesem Zu-sammenhang ist das europäische Projekt ULTIMO, welches an drei Standorten in Europa je bis zu 15 Fahrzeuge testet. Ziel ist es, ohne Sicherheits-fahrer an Bord im vollautomatisierten Modus (SAE Level 4) innovative und nutzerorientierte Fahrgastdienste bereit zu stellen. 

SAAM unterstützt die Aufgabe von ULTIMO, mit Hilfe von automatisierten Fahrzeugen ein grossflächiges, benutzerorientiertes und nachhaltiges öffentliches Verkehrssystem zu entwi-ckeln, indem er die Bemühungen der drei am Projekt beteiligten Mitglieder Siemens, TPG (Transports Publics Genevois) und Université de Genève koordiniert.

Folgen Sie uns auf LinkedIn und bleiben Sie mit
auf dem Laufenden über SAAM !