Schweizerischer Verband für autonome Mobilität

Automatisierte Mobilität in der Schweiz gesetzlich neu geregelt  

In der Frühjahrssession 2023 stimmte das Parlament den Änderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zu. Die Änderungen wurden im Nationalrat mit 163 zu 9 Stimmen (25 Enthaltungen) und im Ständerat mit 39 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen...

Geschrieben von

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Raphaël Sauvain

Veröffentlicht am

BlogPolitik und Gesetze

In der Frühlingssession 2023 hat sich das Parlament für Änderungen im Schweizerischen Stras-senverkehrsgesetz (SVG) ausgesprochen. Mit 163 zu 9 Stimmen (25 Enthaltungen) im National-rat und 39 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) im Ständerat wurden die Gesetzesänderungen akzeptiert.

Damit sind im SVG nun die Rahmenbedingungen für den Einsatz von automatisierten Fahrzeugen geschaffen. Die entsprechenden Bestimmungen waren im Parlament kaum umstritten, denn die automatisierte Mobilität verspricht mehr Verkehrssicherheit, verbesserte Verkehrsflüsse, weniger Umweltbelastung und eine erleichterte Mobilität für ältere Menschen. Sie eröffnet zudem den Transportunternehmen und der Wirtschaft innovativen Handlungsspielraum. Mittel- bis langfristig wird die automatisierte Mobilität auch zu mehr Effizienz im Verkehrssystem führen.  

Der Handlungsspielraum wird grösser

Dank der neuen Gesetzgebung kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg Fahrzeugführer teilweise von ihren Pflichten entlasten und führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungs-system auf definierten Strecken und unter der Aufsicht eines Operators verkehren lassen.

Bisher waren automatisierte Fahrzeuge nur in Pilotversuchen und mit einer Sicherheitsperson an Bord des Fahrzeugs erlaubt, selbst wenn die angewendete Technologie eine automatisierte Fahrweise ermöglicht hätte. Diese Einschränkung entfällt nun, so dass führerlose Fahrzeuge in einem festgelegten Betriebsbereich ohne Sicherheitsfahrer im Fahrzeug zulässig sind, wenn ein Operator das Fahrzeug auf Distanz beaufsichtigt und im Notfall intervenieren kann.

In Zukunft,
Das Bundesamt für Strassenwesen (ASTRA) wird ebenfalls finanzielle Unterstützung leisten können
für Pilotversuche mit automatisierten Fahrzeugen. Dies kann den Einsatz automatisierter
Fahrzeuge in der Schweiz und die Umsetzung innovativer Lösungen voranzutreiben
Verkehrsmodelle. Die „ ASTRA “ hat bereits verschiedene Pilotprojekte genehmigt, deren
Die Ergebnisse wurden als für die Schweiz bedeutsam eingestuft. Die neue Gesetzgebung wird
die Innovation in der Schweiz weiter voranzutreiben und den Weg für neue Geschäftsmodelle zu ebnen
mit automatisierter Mobilität.

Bedeutung für die „ SAAM “ und ihre Mitglieder

SAAM hat wesentlich dazu beigetragen, die Politik von den Vorteilen der automatisierten Mobilität zu überzeugen. So erklärte Hans Wicki, FDP Ständerat und Präsident von SAAM unlängst an der FDP-Delegiertenversammlung :

„Das Wichtigste ist, die Rahmenbedingungen anzupassen. Dafür setze ich mich nicht allein ein, sondern die gesamte FDP. Ausserdem geht es darum, Konzepte und Projekte zu unterstützen und diese finanzieren zu können.“

Mit der aktuellen Gesetzesänderung sind die Weichen seit dem 17. März 2023 richtig gestellt.

Das Pilotieren von Fahrzeugen mit neuen Technologien ist entscheidend für die Skalierung der automatisierten Mobilität in der Schweiz. Eines der grössten Forschungsprojekte in diesem Zusammenhang ist das europäische Projekt ULTIMO, welches an drei Standorten in Europa je bis zu 15 Fahrzeuge testet. Ziel ist es, ohne Sicherheitsfahrer an Bord im vollautomatisierten Modus (SAE Level 4) innovative und nutzerorientierte Fahrgastdienste bereit zu stellen. 

SAAM unterstützt die Mission von ULTIMO, gross angelegte, nutzerorientierte und nachhaltige öffentliche Verkehrsdienste mithilfe automatisierter Fahrzeuge zu entwickeln, indem es die Bemühungen unserer drei am Projekt beteiligten Partner – Siemens, TPG (Transports Publics Genevois) und die Universität Genf – koordiniert.https://youtu.be/HFHp8tpwP_c

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