Aktuelle Gesetze und Leitfäden zur automatisierten Mobilität in der Schweiz

Gesetze und Leitfäden

Auf Schweizer Strassen unterwegs: Aktuelle Gesetze und Richtlinien für das automatisierte Fahren

Gesetze zum automatisierten Fahren

Ab dem 1. März 2025 sind automatisierte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zugelassen:

1. Automatisiertes Fahren auf Autobahnen: Fahrer von zugelassenen automatisierten Fahrzeugen der Stufe 3 werden in der Lage sein, Autopilot-Systeme auf Autobahnen zu aktivieren. Das bedeutet, keine Hände am Steuer und keine ständige Verkehrsüberwachung - aber sie müssen bereit sein, das Steuer zu übernehmen, wenn das System sie dazu auffordert.

2. Automatisierte Parkflächen: Fahrzeuge, die mit automatischen Parksystemen ausgestattet sind, dürfen auf zugelassenen und überwachten Parkplätzen autonom parken. Die regionalen Behörden werden die Ausweisung dieser Bereiche überwachen.

3. Fahrerlose Fahrzeuge auf zugelassenen Strecken: Die Verordnung erlaubt es fahrerlosen Fahrzeugen der Stufe 4, ohne Fahrer auf zugelassenen Strecken zu fahren. Diese Fahrzeuge werden von Betreibern fernüberwacht, die bei Bedarf eingreifen können, was sie ideal für die Logistik und den Personentransport auf der letzten Meile macht.

Unsere Blog-Artikel über
die Revision des Verkehrsrechtsprozesses

Das geltende Verkehrsrecht wurde überarbeitet, damit Fahrzeuge bis zur SAE-Stufe 4 legal auf öffentlichen Straßen fahren können. Die neuen Vorschriften werden am 1. März 2025 in Kraft treten.

Ressourcen

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