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Schweizerischer Verband für autonome Mobilität

Aktuelle Gesetze und Leitfäden zur automatisierten Mobilität in der Schweiz

Gesetze und Leitfäden

Auf Schweizer Strassen unterwegs: Aktuelle Gesetze und Richtlinien für das automatisierte Fahren

Gesetze zum autonomen Fahren

Ab dem 1. März 2025 sind autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen zugelassen:

1. Autonomes Fahren auf Autobahnen: Fahrer von zugelassenen Fahrzeugen der Stufe 3 können auf Autobahnen Autopilot-Systeme aktivieren. Das bedeutet, dass sie weder die Hände am Lenkrad halten noch den Verkehr ständig im Auge behalten müssen – sie müssen jedoch bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, falls das System sie dazu auffordert.

2. Automatisierte Parkbereiche: Fahrzeuge, die mit automatisierten Parksystemen ausgestattet sind, dürfen auf zugelassenen, überwachten Parkplätzen autonom parken. Die regionalen Behörden sind für die Ausweisung dieser Bereiche zuständig.

3. Selbstfahrende Fahrzeuge auf zugelassenen Strecken: Die Verordnung erlaubt den Betrieb von selbstfahrenden Fahrzeugen der Stufe 4 ohne Fahrer auf zugelassenen Strecken. Diese Fahrzeuge werden von Bedienern aus der Ferne überwacht, die bei Bedarf eingreifen können, wodurch sie sich ideal für die Logistik und den Personentransport auf der „letzten Meile“ eignen.

Unsere Blog-Artikel zum Thema „
“ – die Neufassung des Verkehrsrechtsverfahrens

Die geltenden Strassenverkehrsgesetze wurden überarbeitet, sodass Fahrzeuge bis zur SAE-Stufe 4 nun legal auf öffentlichen Strassen fahren dürfen. Die neuen Vorschriften treten am 1. März 2025 in Kraft.

Ressourcen

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