Die Verordnung zum automatisierten Fahren ist in Kraft: Was nun?

Hinter den Kulissen arbeiten zwei sich ergänzende Teams, eines unter der Leitung von Behörden, das andere unter der Leitung von SAAM und CertX, an der Umsetzung des Rechtstextes in die Praxis.

Geschrieben von

Raphaël Sauvain

Veröffentlicht am

03/06/2025
BlogBildung, Projekt

Die neue Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF) der Schweiz ist seit dem 1. März 2025 in Kraft. Hinter den Kulissen arbeiten zwei sich ergänzende Teams, eines unter der Leitung der Behörden, das andere unter der Leitung von SAAM und CertX, daran, den Gesetzestext in die Praxis umzusetzen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die bereits getroffenen Maßnahmen, die bisherigen Entwicklungen und die nächsten Schritte. 

1. ASTRAÜberwachungsgruppe 

("Begleitgruppe") - geschaffen vom Bundesamt für Strassen ( ASTRA) 

Mission
Unterstützung der kantonalen Behörden bei der Anwendung der neuen Vorschriften, Erfahrungsaustausch über Fahrzeugtechnologie, Strassengestaltung und Verkehrsrecht sowie Beratung bei Bewilligungsgesuchen für fahrerlose Fahrzeuge und automatische Parksysteme. 

Wer sitzt mit am Tisch?
Vertreterinnen und Vertreter öffentlicher Stellen in der Schweiz (Kantone, Bundesämter, Polizei usw.) Die Gruppe kann bei Bedarf externe Experten einladen. 

Warum es wichtig ist
Kantone und Städte haben die Initiative begrüßt und sogar darum gebeten, die Beteiligung auf Straßenmeistereien, Polizeikräfte und Stadtplanungsspezialisten auszuweiten, um sicherzustellen, dass lokales Wissen die nationale Politik beeinflusst. 

Diese Arbeiten bilden die Grundlage dafür, dass ASTRA in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU Richtlinien erarbeiten kann.  

2. Arbeitsgruppe Bewerbungsprozess 

(25-köpfige interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Leitung von SAAM und CertX) 

Mission
Umwandlung der Verordnung in ein einziges, praktisches Antragsformular, das Betreiber einreichen können, wenn sie autonome Fahrzeugprojekte auf öffentlichen Straßen durchführen möchten. Das Formular: 

  • bietet eine schrittweise Anleitung und gebrauchsfertige Vorlagen, 
  • listet die wichtigsten Dokumente und Quellen auf, die zu konsultieren sind, 
  • legt einen realistischen Zeitplan fest, 
  • kennzeichnet die wichtigsten Fragen der Sicherheit, der Cybersicherheit und der funktionalen Sicherheit, und 
  • zeigt, wie diese Nachweise mit der EU-Typgenehmigung verknüpft werden können1 Vorschriften für automatisierte Fahrzeuge (Verordnung (EU) 2022/1426). 

Die Arbeitsgruppe SAAM konzentriert sich auf die Projektanwendung von fahrerlosen Level-4-Fahrzeugen, die in einem definierten Gebiet unter Fernüberwachung operieren. Parallel dazu erarbeitet das ASTRA ein Evaluationsinstrument für die Kantone zur Überprüfung der Projektanträge

Wer sitzt mit am Tisch?
AV-Experten, Ingenieure, Sicherheits- und Zertifizierungsspezialisten des SAAM treffen auf Fahrzeughersteller, Technologielieferanten, kantonale Strassenämter, Polizeidienststellen und Stadtplaner. Diese Mischung ermöglicht es, rechtliche, technische und betriebliche Fragen im selben Raum zu lösen. 

Warum es wichtig ist
Ein harmonisiertes Formular erspart es jedem Betreiber, ein neues Dossier zu erstellen, und hilft den Kantonen, Projekte einheitlich zu beurteilen. Das beschleunigt die Genehmigungsverfahren und macht die Schweiz für Praxistests attraktiv. Die Arbeit schließt auch eine Regulierungslücke: Da noch kein vollautomatisiertes Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung besitzt, muss die Gruppe zeigen, wie die Sicherheit und Cyber-Resilienz während der Pilotphase nachgewiesen werden kann und wie dieser Nachweis später in eine vollständige Zulassung münden kann. Vier Beispiel-Zulassungspfade, von einem fertig zugelassenen Auto bis hin zu einem Fahrzeug, das nur in der Pilotphase zugelassen werden soll, erläutern, wie staatliche Kontrollen, Expertenprüfungen und kantonale Abnahmen zusammenpassen.  

Erste Treffen bestätigen, dass der Erfolg davon abhängt, dass die örtliche Polizei und die Straßenplaner vom ersten Tag an einbezogen werden. 


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  1. Die EU-Typgenehmigung für autonome Fahrzeuge ist eine behördliche Zertifizierung, die sicherstellt, dass diese Fahrzeuge alle für den Betrieb in der Europäischen Union erforderlichen Sicherheits-, Umwelt- und technischen Normen erfüllen. (Verordnung (EU) 2022/1426)